REQUENN - ambulanter Pflegedienst Holzgerlingen

Beratungsgespräch

REQUENN, ambulanter Pflegedienst, häusliche Pflege, Holzgerlingen, Aidlingen, Sindelfingen, Böblingen

Bei REQUENN verstehen wir die Wichtigkeit der Individualität und der einzigartigen Bedürfnisse eines jeden Menschen. Jeder Mensch ist einzigartig, mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen, Vorlieben und Gewohnheiten. Daher legen wir großen Wert darauf, unsere Pflegeleistungen individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche jedes einzelnen Klienten abzustimmen.

Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend.Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.

Anspruch und Verpflichtung zum Beratungseinsatz

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von uns durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Wir als Berater beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist. Wäre die Situation nicht gesichert, muss dies begründet werden. Außerdem empfehlen wir Maßnahmen, die die häusliche Situation verbessern soll. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Vorteile des Beratungseinsatzes für die Pflege zuhause

Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können Maßnahmen gemeinsam mit uns in der Folgeberatung überprüft und ggf. angepasst werden.

Pflicht zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld

  • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr

Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen.

Beratungseinsatz nach § 37.3: Diese Fristen müssen Pflegegeldempfänger einhalten

Von Ihrer Pflegekasse werden Sie per Brief darauf hingewiesen, dass Sie zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtet sind. Die Beratung muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden. Werden die Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht, werden Sie schriftlich erinnert. Wenn Sie die Frist versäumen, droht Ihnen zunächst eine Kürzung Ihres Pflegegeldes um 50 Prozent. Geschieht das ein weiteres Mal, kann Ihnen im schlimmsten Fall das Pflegegeld sogar komplett gestrichen zu werden.

Weitere Leistungen

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir außerdem folgende Leistungen an:

Grundpflege

z.B. Unterstützung beim Baden

z.B. Medikamentengabe und Behandlung von Wunden

Betreuung der Angehörigen

Für eine schnelle Hilfe

z.B. Wäsche waschen und Haushalt reinigen

z.B. Spaziergänge

Der Kontakt zu uns.

Kontaktieren Sie uns direkt über das Kontaktformular, schreiben Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an.

eMail: hey@requenn.de

Tel: 07031 – 429 27 27

Unsere Sprechzeiten:

Montag – Freitag
8:30 – 16:30 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb dieser Zeiten nur für pflegerische Notfälle zur Verfügung stehen. Schreiben Sie uns daher außerhalb der Sprechzeiten gerne eine eMail.

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