REQUENN - ambulanter Pflegedienst Holzgerlingen

Was ist die Verhinderungspflege?

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Die Pflege eines Familienmitglieds ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Familienangehörige von pflegebedürftigen Personen sind dabei oft in der Pflicht, rund um die Uhr Unterstützung zu leisten, um die Bedürfnisse ihrer Lieben zu erfüllen. Während diese Pflege oft als selbstverständlich angesehen wird, kann sie zu erheblichem Stress, Überlastung und Erschöpfung führen. Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege ist in diesen Fällen eine wichtige Unterstützung für Familie und Freunde von pflegebedürftigen Menschen. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, dass eine pflegebedürftige Person kurzzeitig von anderen Personen gepflegt wird, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt oder verhindert ist.

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson krank ist, eine Urlaubsreise plant oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Dadurch wird eine Auszeit von der Pflegetätigkeit ermöglicht, um sich selbst zu erholen oder dringende persönliche Angelegenheiten zu erledigen. Diese Art der Pflege tritt auch in Kraft wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel aufgrund von Krankheit.


In diesem Fall übernehmen wir als ein qualifizierter Pflegedienst die Betreuung des Pflegebedürftigen für eine bestimmte Zeit. Die Verhinderungspflege hat dabei mehrere Vorteile. Für die Pflegeperson bedeutet sie eine dringend benötigte Pause, um sich um die eigenen Bedürfnisse und die der Familie zu kümmern. Das kann den Stresslevel senken und das Wohlbefinden steigern. Ein weiterer Vorteil ist, dass der pflegende Angehörige regelmäßig Auszeiten nehmen kann und er dadurch selbst länger gesund, leistungsfähig und belastbar bleibt. Das führt insgesamt dazu, dass sich die Qualität der Pflege erhöht, da die pflegende Person nach ihrer Pflegepause ausgeruhter und besser in der Lage ist, sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern.

Auch für den Pflegebedürftigen selbst ist die Ersatzpflege von Vorteil. Durch die Betreuung durch unser qualifiziertes Personal wird eine hohe Sicherheit und Qualität der Versorgung gewährleistet. Denn während der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen wird der Pflegebedürftige von unseren ausgebildeten Mitarbeitern betreut, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten eingehen. Zudem kann es für den Pflegebedürftigen eine willkommene Abwechslung bedeuten, von verschiedenen Personen betreut zu werden und somit auch neue soziale Kontakte zu knüpfen. Unser Pflegedienst bietet hierbei wertvolle Unterstützung. Durch die Inanspruchnahme unserer Ersatzpflege können die Angehörigen sich die notwendige Zeit zur Regeneration nehmen. Ein erfahrener Pflegedienst wie wir sorgt dafür, dass alle Bedürfnisse des Pflegebedürftigen erfüllt werden, einschließlich der Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.

Verhinderungspflege in Anspruch nehmen

Damit die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, eine Pflegestufe beantragt worden sein und Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung bezogen werden. Weiterhin muss der Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Auch eine vorübergehende Aufnahme in eine stationäre Einrichtung wie beispielsweise ein Pflegeheim ist möglich. Die Verhinderungspflege kann jedoch nicht länger als sechs Wochen am Stück in Anspruch genommen werden. Außerdem muss eine geeignete Ersatzpflegeperson gefunden werden, die bereit ist, die Pflege für den Zeitraum zu übernehmen, in dem die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Diese geeigneten Ersatzpersonen im Rahmen der Pflege finden sie bei uns.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Ersatzpflege werden dabei von der Pflegeversicherung übernommen. Es gibt hierbei eine Höchstgrenze, die nicht überschritten werden darf. Weiterhin ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. In der Regel muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Ersatzpflege gestellt werden.

Wer hat einen Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle pflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.

Insgesamt sind also einige Voraussetzungen zu erfüllen, um diese Art der Pflege in Anspruch nehmen zu können. Die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson sollten sich daher frühzeitig mit den Bedingungen und dem Ablauf der Verhinderungspflege auseinandersetzen, um im Bedarfsfall schnell und unkompliziert die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.