Der Entlastungsbetrag
Neben dem Pflegesachleistungsbudget aus dem Pflegegrad haben pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1 bis 5) Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Mit einem monatlichen Budget von 125,00 EUR können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Der Entlastungsbetrag wird hauptsächlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen verwendet. Diese umfassen unter anderem:
- Reinigung der Wohnung: Unsere Mitarbeiter sorgen für eine saubere und angenehme Wohnatmosphäre, indem sie regelmäßig die Wohnung reinigen.
- Einkaufsservice: Wir unterstützen unsere Klienten beim Einkauf von Lebensmitteln und anderen notwendigen Artikeln, um ihnen den Alltag zu erleichtern.
- Wäscheservice: Wir kümmern uns um das Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung.
Unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche jedes Klienten abgestimmt. Wir legen großen Wert darauf, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden unserer Klienten zu fördern.